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   BGH, 27.09.1990 - III ZR 45/90   

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https://dejure.org/1990,4361
BGH, 27.09.1990 - III ZR 45/90 (https://dejure.org/1990,4361)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1990 - III ZR 45/90 (https://dejure.org/1990,4361)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1990 - III ZR 45/90 (https://dejure.org/1990,4361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Festsetzung einer höheren Urteilsbeschwer - Wertfestsetzung für eine Entscheidung über die Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages - Wertfestsetzung nach freiem Ermessen des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 3 546
    Streitwert: Unterlassung einer Besitzstörung bei einem Jagdpachtverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 111/82

    Rechtsmittelbeschwer bei unbezifferten Schmerzensgeldantrag

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 45/90
    Das Revisionsgericht kann eine solche Wertfestsetzung im Rahmen des § 546 ZPO nur daraufhin überprüfen, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder ob es von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH Urteil vom 20. September 1983 - VI ZR 111/82 - VersR 1983, 1160, 1161).
  • BGH, 27.06.1990 - XII ZR 20/90

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Heraufsetzung der im Berufungsurteil

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 45/90
    Ob mit der von den Klägern im Revisionsrechtszug vorgelegten Stellungnahme des Wildmeisters L. neue Tatsachen vorgebracht werden, auf die der Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer gestützt werden kann (BGH Beschlüsse vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 - Neue Tatsachen 1 und vom 27. Juni 1990 - XII ZR 20/90), bedarf nicht der Klärung.
  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 250/87

    Festsetzung der Beschwer für ein Revisionsverfahren - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 45/90
    Ob mit der von den Klägern im Revisionsrechtszug vorgelegten Stellungnahme des Wildmeisters L. neue Tatsachen vorgebracht werden, auf die der Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer gestützt werden kann (BGH Beschlüsse vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 - Neue Tatsachen 1 und vom 27. Juni 1990 - XII ZR 20/90), bedarf nicht der Klärung.
  • OLG Hamburg, 23.04.1969 - 4 W 20/69

    Streitwert: Unwirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 45/90
    Für die Bewertung dieses Begehrens ist nicht § 8, sondern § 3 ZPO maßgebend (Stein/Jonas/Schumann ZPO 20. Aufl. § 8 Rn. 7; vgl. auch OLG Hamburg MDR 1970, 333 [OLG Hamburg 23.04.1969 - 4 W 20/69] m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.03.2021 - LwZR 4/20

    Berechnung des Gegenstandswerts bei einer Klage auf den Abschluss eines Miet- und

    Gegenstand der Klage ist vielmehr die Abgabe einer Willenserklärung, und das Interesse der klagenden Partei ist gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen des Gerichts zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1990 - III ZR 45/90, juris Rn. 4; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 8 Rn. 9; aA Wieczorek/Schütze/Reuschle, 5. Aufl., § 8 Rn. 5).

    Anerkannt ist insoweit einerseits, dass das Interesse der klagenden Partei den Gesamtbetrag des auf die vorgesehene Vertragsdauer entfallenden Pachtzinses nicht übersteigen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1990 - III ZR 45/90, juris Rn. 4), und dass andererseits regelmäßig die Wertung des § 9 ZPO zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJOZ 2010, 1515; OLG Bremen, BeckRS 2009, 19635; OLG Hamburg, MDR 1970, 333; OLG Frankfurt a.M., JurBüro 1962, 685; MAH MietR/Lutz, 5. Aufl., § 3 Rn. 11 ff.; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 17. Aufl., § 3 Rn. 31a "Mietstreitigkeiten" a.E.; PGG/Beumers, ZPO, 12. Aufl., § 8 Rn. 8; Schneider/Herget/Kurpat, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4021).

  • BayObLG, 10.07.2023 - 101 AR 148/23

    Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigtem Parken

    aa) Der Wert der Unterlassungsansprüche, die den Gegenstand der Klageerweiterung bilden, ist gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen, aber nicht im Sinne eines "freien Beliebens" zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1990, III ZR 45/90, juris Rn. 9).
  • BGH, 25.11.1991 - III ZR 80/91

    Festsetzung des Streitwertes bei einem Streit über die Wirksamkeit eines

    Wie der Senat mit Beschluß vom 27. September 1990 (III ZR 45/90 - Jagdrechtliche Entscheidungen ab 1991 III Nr. 104) entschieden hat, ist, soweit es um die Festsetzung der Beschwer nach § 546 Abs. 2 ZPO geht, für die Bewertung eines Antrages auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Pachtvorvertrages nicht § 8 ZPO, sondern § 3 ZPO maßgebend.
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